Der Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft in sicheren Händen

Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft

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Wir sind spezialisiert auf Anwaltliche Rechtsberatung für in- und ausländische Unternehmen, Unternehmer und deren Familien sowie Privatpersonen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Der Aktionärbindungsvertrag für Aktiengesellschaften muss kein Stolperstein sein

Sie haben viel Arbeit und viel Zeit in Ihr Unternehmen investiert und Sie haben es geschafft, dass Ihr Markenname für ein gutes Produkt und verlässlichen Service steht. Jetzt soll Ihr Unternehmen wachsen, doch da türmen sich plötzlich Unwägbarkeiten auf und Begriffe, mit denen Sie nichts anfangen können. Ein Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft? Was bedeutet das? Wie geht man damit um? Genau für solche Fragen brauchen Sie die Unterstützung und Beratung eines kompetenten und erfahrenen Rechtsbeistands, auf den Sie sich jederzeit verlassen können.

Kein Buch mit sieben Siegeln: der Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft

Vor und während der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen viele Absprachen getroffen und Regelungen gefunden werden – schliesslich muss ein Rahmen gefunden werden, innerhalb dessen das Unternehmen weiter wachsen kann. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, sich gleich auch einmal mit der Frage zu beschäftigen, was passieren soll, wenn es mal zu Streitigkeiten kommt oder zu Konflikten zwischen den Aktionären. Genau für solche Fälle ist ein Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft vorgesehen. Er regelt die Beziehungen der Aktionäre zum Unternehmen sowie untereinander und regelt wichtige Fragen der Unternehmensführung für die Zukunft.

Der Aktionärbindungsvertrag für Aktiengesellschaften ist ein Sicherheitsnetz

Wenn Sie vor einer Erweiterung Ihres Unternehmens stehen, werden Sie sich bei vielen Dingen fragen, ob diese wirklich notwendig sind. Dazu gehört vielleicht auch der Aktionärbindungsvertrag für Aktiengesellschaften. Doch ein Blick ins Gesetz gibt die Antwort. Dort nämlich sind die Beziehungen und Vereinbarungen der Aktionäre untereinander gar nicht geregelt. Aber Sie kennen es aus der Praxis: Wo mehrere Personen etwas zu sagen haben, da wird es früher oder später auch immer voneinander abweichende Meinungen geben, etwa was die Strategie angeht, nötige Ausgaben oder die Veräusserung von Aktien. Ein Vertrag sorgt hier für Sicherheit und die nötige Stabilität.

Was ein Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft beinhaltet

Zum Glück lassen sich viele anstehende Fragen am besten im Gespräch untereinander lösen – Das gilt im Privatleben ebenso wie im Geschäft. Letztlich ziehen ja alle Beteiligten an demselben Strang und haben dieselben Interessen. Potenzial für Konflikte besteht dennoch immer und häufig geht es dabei um Details. Im Aktionärbindungsvertrag für die Aktiengesellschaft lässt sich ein grosser Teil dieses Potenzials regeln, bevor die Frage aktuell wird. In einem solchen Vertrag geht es zum Beispiel um die Treuepflicht, um Stimmbindung und Stimmrechte, um Vorkaufsrechte und um Beschränkungen im Hinblick auf Veräusserungen. Alles wichtige Punkte also, die irgendwann relevant werden könnten.

Fragen Sie die Experten nach einem Aktionärbindungsvertrag für Aktiengesellschaften

Der Aktionärbindungsvertrag für Aktiengesellschaften wird also in der Regel zahlreiche verschiedene Aspekte beinhalten und berücksichtigen. Da ist es gut, wenn man die Erstellung dieses Vertrags den Fachleuten überlässt, die viel Erfahrung mit solchen Verträgen haben und die üblichen Inhalte und die möglichen Fallstricke gut kennen. Die Rechtsanwälte Bruppacher Hug & Partner in Zollikon sind in dieser Hinsicht gefragte Ansprechpartner. Die Kanzlei arbeitet stets praxisorientiert und lösungsorientiert im Interesse der Klienten, um das bestmögliche, effizienteste und vor allem langfristig rechtssichere Vertragswerk für Sie auszuarbeiten.

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